Verbotene Organisationen.
Vereinsverbote sind ein wichtiges Instrumentarium zur Bekämpfung des politischen und religiösen Extremismus und Ausdruck unserer wehrhaften Demokratie. Sie ermöglichen die Schwächung organisierter Strukturen und die Einziehung von Finanz- und Sachmitteln. Offen verfassungsfeindliche Aktivitäten gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung (siehe auch Themenbereich Verfassung schützen) werden auf diese Weise ebenso erschwert wie eine fortgesetzte Begehung von Straftaten. Zudem haben Vereinsverbote eine abschreckende Wirkung vor allem auf Mitglieder und potenzielle Sympathisanten. Dadurch wird die jeweilige extremistische Szene regelmäßig gezwungen, auf andere Organisations- und Aktionsformen auszuweichen.
Nach Art. 9 Abs. 2 GG können Vereine verboten werden, wenn ihr Zweck oder ihre Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderläuft oder sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung richtet. Ein Verbot wird mit der Zustellung der Verbotsverfügung wirksam und vollziehbar. Zuständig sind die jeweiligen Landesinnenministerien bzw. das Bundesinnenministerium.
Die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder schaffen im Vorfeld mit oft umfassenden Materialsammlungen eine wesentliche Grundlage für Verbotsmaßnahmen. Ferner beobachten sie auch nach einer entsprechenden Verfügung aufmerksam, ob Tätigkeiten von ehemaligen Mitgliedern etwa der strafbaren Bildung von Ersatzorganisationen dienen.
Nachstehend sind diejenigen Organisationen aus dem Phänomenbereich des Islamismus und islamistischen Terrorismus gelistet, die zwischen 2001 und 2021 nach § 3 Vereinsgesetz (VereinsG) durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) verboten worden sind.
Organisation | Vollzug des Verbots | Verbotsgrund |
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„Harakat al-Muqawama al-Islamiya“ (HAMAS) | 2. November 2023 | Zuwiderlaufen gegen Strafgesetze Verstoß gegen den Gedanken der Völkerverständigung Beeinträchtigung erheblicher Interessen der Bundesrepublik Deutschland |
„Deutsche Libanesische Familie e. V.“ „Menschen für Menschen e. V.“ „Gib Frieden e. V.“ | 19. Mai 2021 | Ersatzorganisationen des rechtskräftig verbotenen „Farben für Waisenkinder e. V.“ (zuvor „Waisenkinderprojekt Libanon e. V.“ (WKP) |
„Ansaar International e. V.“ einschließlich Teilorganisationen: „Aktion Ansar Deutschland e. V.“ „Somalisches Komitee Information und Beratung in Darmstadt und Umgebung e. V.“ (SKIB) „Frauenrechte ANS.Justice e. V.“ „Änis Ben-Hatira Help e. V. / Änis Ben-Hatira Foundation“ „Ummashop“ „Helpstore Secondhand UG“ „Better World Appeal e. V.“ | 5. Mai 2021 | Vereinszweck gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtet Verstoß gegen den Gedanken der Völkerverständigung |
„Hizb Allah“ | 26. März 2020 | Verstoß gegen den Gedanken der Völkerverständigung |
„Die Wahre Religion“ (DWR) | 25. November 2016 | Vereinszweck gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtet Verstoß gegen den Gedanken der Völkerverständigung |
„Tauhid Germany“ (TG) | 26. Februar 2015 | Ersatzorganisation des rechtskräftig verbotenen Vereins „Millatu Ibrahim“ |
„Islamischer Staat" (IS) alias „Islamischer Staat im Irak“ alias „Islamischer Staat im Irak und in Groß-Syrien“ | 12. September 2014 | Vereinszweck gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtet Verstoß gegen den Gedanken der Völkerverständigung |
„Waisenkinderprojekt Libanon e. V.“ (WKP) (Umbenennung in „Farben für Waisenkinder e. V.“ am 16.10.2014) | 2. April 2014 | Verstoß gegen den Gedanken der Völkerverständigung |
„DawaTeam“ „Islamische Audios“ | 25. Februar 2013 | Vereinszweck gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtet Verstoß gegen den Gedanken der Völkerverständigung |
„an-Nussrah“ | 25. Februar 2013 | Teilorganisation des 2012 rechtskräftig verbotenen Vereins „Millatu Ibrahim“ |
„Dawa FFM“ einschließlich der Teilorganisation „Internationaler Jugendverein - Dar al Schabab e. V.“ | 25. Februar 2013 | Vereinszweck gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtet Verstoß gegen den Gedanken der Völkerverständigung |
„Millatu Ibrahim“ | 29. Mai 2012 | Vereinszweck gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtet Verstoß gegen den Gedanken der Völkerverständigung |
„Internationale Humanitäre Hilfsorganisation e. V.“ (IHH) | 23. Juni 2010 | Verstoß gegen den Gedanken der Völkerverständigung |
„al-Manar TV“ | 29. Oktober 2008 | Verstoß gegen den Gedanken der Völkerverständigung |
„YATIM-Kinderhilfe e. V.“ | 30. August 2005 | Ersatzorganisation des rechtskräftig verbotenen „al-Aqsa e. V.“ |
„Bremer Hilfswerk e. V.“ | Selbstauflösung mit Wirkung vom 18. Januar 2005; Löschung im Vereinsregister am 29. Juni 2005 | Das BMI hatte am 3. Dezember 2004 ein vereinsrechtliches Ermittlungsverfahren mit dem Ziel eines Verbots gegen das „Bremer Hilfswerk e. V.“ eingeleitet. Der Verein ist dem Verbot durch Selbstauflösung zuvor gekommen. |
„Yeni Akit GmbH.“ Verlegerin der Europa-Ausgabe der türkischsprachigen Tageszeitung „Anadoluda Vakit“ | 22. Februar 2005 | Leugnung und Verharmlosung des Holocaust in volksverhetzender Weise Verbreitung antisemitischer/ antiwestlicher Propaganda |
„Hizb ut-Tahrir" (HuT) | 10. Januar 2003 | Verstoß gegen den Gedanken der Völkerverständigung Befürwortung von Gewalt zur Durchsetzung politischer Belange |
„al-Aqsa e. V.“ | 31. Juli 2002 | Verstoß gegen den Gedanken der Völkerverständigung (finanzielle Unterstützung der HAMAS und ihrer sogenannten Sozialvereine) |
„Kalifatsstaat“ und 35 Teilorganisationen | 8. Dezember 2001 14. Dezember 2001 13. Mai 2002 16. September 2002 | Vereinszweck gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtet Verstoß gegen den Gedanken der Völkerverständigung Propagierung von Gewalt als Mittel zur Durchsetzung politischer Ziele |